Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Stephan's mobile Fahrradwerkstatt arbeitet transparent und fair. Diese AGB regeln unsere Dienstleistungen, Zahlungsweisen und Haftung in Elsfleth und Umgebung klar und verständlich.
Leistungen und Bedingungen bei Stephan's mobile Fahrradwerkstatt
Allgemeine Geschäftsbedingungen-Mobile Fahrradwerkstatt-§ 1 AllgemeinesFür alle zwischen dem Anbieter und Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).Die Leistungen umfassen alle Verträge für Wartungs-, Reparatur- und Inspektionsleistungen an mechanischen Fahrradkomponenten.Alle Vereinbarungen, die von den AGB abweichen, bedürfen der Schriftform.§ 2 Auftragserteilung und VertragsschlussDer Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers oder durch die mündliche/schriftliche Beauftragung durch den Kunden zustande.Bei unpräzisen Aufträgen (z.B. „einmal durchchecken“) führt der Auftragnehmer die nach fachmännischem Ermessen notwendigen Arbeiten zur Wiederherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit aus.§ 3 Leistungen und UmfangDer Leistungsumfang umfasst die vereinbarten Wartungs-, Inspektions- und Reparatur arbeiten an mechanischen Komponenten (z.B. Schaltung, Bremsen, Lager).Der Service erfolgt mobil am vom Kunden benannten Standort. Der Kunde stellt sicher, dass der Arbeitsplatz frei zugänglich und für die Arbeiten geeignet ist.§ 4 Preise, Anfahrt und ZahlungPreise & Kleinunternehmer: Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG berechne ich keine Umsatzsteuer; alle Preise sind Endpreise. Erforderliche Ersatzteile werden zum Festpreis laut Preisliste oder Angebot ohne Steuerausweis berechnet.Anfahrtskosten: Die Anfahrtspauschale (laut Preisliste) fällt auch an, wenn die Reparatur aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang, falsche Angaben), nicht durchgeführt werden kann.Kostenvoranschläge: Schätzungen sind unverbindlich. Überschreitungen von mehr als 15 % bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden.Zahlung & Verzug: Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Arbeiten fällig (Zahlung per Rechnung, Bar oder Echtzeit-Überweisung). Nach Ablauf dieser Frist tritt automatisch Verzug ein.Mahnwesen & Inkasso: Pro Mahnung erheben wir eine Gebühr von 2,50 € (Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten). Bei anhaltendem Verzug behalten wir uns die Übergabe an ein Inkassounternehmen sowie die Geltendmachung von Zinsen und weiteren Schäden vor.Ergänzung zu § 4: Vergütung nach Arbeitswerten (AW)Berechnungsgrundlage: Die Berechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis von Arbeitswerten (AW). Ein Arbeitswert entspricht einer Zeitdauer von 6 Minuten.Branchenstandard: Der Umfang der für die jeweilige Reparatur oder Wartung veranschlagten Arbeitswerte orientiert sich an den unverbindlichen Empfehlungen der Fachverbände (ZIV / BIV / VSF).Stundensatz: Der aktuelle Preis pro Arbeitswert (AW) ist der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers zu entnehmen. Da der Auftragnehmer die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird auf den AW-Preis keine Umsatzsteuer aufgeschlagen.Ergänzung zu § 4: Zuschläge für Sonderzeiten und NotfälleSonn- und Feiertage: Für Einsätze, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden an einem Sonn- oder gesetzlichen Feiertag durchgeführt werden, wird zusätzlich zur Vergütung und Anfahrtspauschale eine Sondernutzungspauschale in Höhe von 20,00 € erhoben.Notfallservice: Beauftragt der Kunde eine sofortige Instandsetzung außerhalb der regulär vereinbarten Geschäftszeiten oder mit einer Reaktionszeit von weniger als [z. B. 4 Stunden] („Notfall-Reparatur“), wird eine Notfallpauschale von 20,00 € fällig.Kumulierung: Die Pauschalen für Sonn-/Feiertage und den Notfallservice können nebeneinander anfallen, sofern beide Voraussetzungen erfüllt sind.Hinweispflicht: Der Auftragnehmer weist den Kunden vor der verbindlichen Terminbestätigung auf die anfallenden Sonderpauschalen hin.Kleingewerbe-Hinweis: Auch auf diese Pauschalen wird gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhoben.§ 5 Abnahme, Gewährleistung und ReklamationsfristAbnahmepflicht: Die Abnahme der erbrachten Leistungen erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten durch die Übergabe des Fahrrades an den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad auf die ordnungsgemäße Ausführung der beauftragten Arbeiten sowie auf etwaige offensichtliche Mängel zu prüfen.Funktionsprüfung: Mit der Unterzeichnung des Serviceberichts oder der vorbehaltlosen Bezahlung der Rechnung bestätigt der Kunde die mängelfreie Übernahme und die Durchführung einer gemeinsamen Funktionsprüfung (z. B. Bremstest, Schalttest).Meldung von Mängeln: Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach der Durchführung der Arbeiten, schriftlich (per E-Mail oder Messenger) unter Angabe des Mangels mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vertragsgemäß abgenommen, sofern es sich nicht um verborgene Mängel handelt.Nachbesserungsrecht: Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, hat der Auftragnehmer das Recht auf zweimalige kostenlose Nachbesserung am Standort des Kunden oder nach Absprache. Dem Auftragnehmer ist hierfür eine angemessene Frist einzuräumen.Erlöschen der Gewährleistung: Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein Dritter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers Eingriffe, Veränderungen oder Reparaturversuche an den vom Auftragnehmer bearbeiteten mechanischen Komponenten vornimmt.Verschleiß und Fremdeinwirkung: Natürlicher Verschleiß (z. B. Abnutzung von Bremsbelägen, Ketten oder Reifen nach der Reparatur) sowie Mängel durch unsachgemäße Behandlung, mangelnde Pflege oder Sturzschäden nach der Übergabe sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.Haftung bei beigestellten Teilen / BeweislastDer Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit, Passgenauigkeit oder Qualität von Teilen, die vom Kunden beigestellt wurden.Tritt nach der Montage ein Mangel auf, trägt der Kunde gegenüber dem Auftragnehmer die Beweislast dafür, dass dieser Mangel ursächlich durch eine fehlerhafte Montageleistung und nicht durch einen Defekt oder eine mangelnde Eignung des beigestellten Bauteils selbst verursacht wurde.Gegenüber Verbrauchern gilt Satz 2 nur insoweit, als der Mangel nicht offensichtlich auf der Montageleistung beruht; die gesetzlichen Regelungen zum Verbraucherschutz bleiben im Übrigen unberührt.§ 6 HaftungUnbeschränkte Haftung: Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.Begrenzte Haftung: Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.Haftungsausschluss für das Umfeld: Der Kunde ist dafür verantwortlich, einen geeigneten und sicheren Standplatz für die Durchführung der Reparatur zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden am Untergrund (z. B. Ölflecken auf empfindlichem Pflaster oder Bodenbelägen), sofern diese trotz fachgerechter Arbeitsweise und Nutzung von Unterlagen entstehen.Obhutspflicht: Während der Reparatur verbleibt das Fahrrad in der Obhut des Kunden (insbesondere bei Arbeiten im öffentlichen Raum oder an frei zugänglichen Orten). Eine Haftung für den Verlust oder Diebstahl des Fahrrades während der Abwesenheit des Kunden ist ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer nicht grob fahrlässig gehandelt hat.Folgeschäden: Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn (z. B. Mietkosten für ein Ersatzrad oder Verdienstausfall durch fehlende Mobilität) ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen.Ergänzung zu § 6: SchadensersatzansprücheBegrenzung auf den Zeitwert: Bei einer Beschädigung des Fahrrades oder einzelner Komponenten durch den Auftragnehmer beschränkt sich der Schadensersatzanspruch auf den Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts. Ein Anspruch auf "Neu für Alt" (Ersatz zum Neupreis eines gebrauchten Teils) ist ausgeschlossen.Mitverschulden des Kunden: Der Schadensersatzanspruch des Kunden ist ausgeschlossen oder gemindert, wenn der Schaden durch ein Mitverschulden des Kunden entstanden ist (z. B. durch falsche Angaben zum Fahrradmodell, Verschweigen von Vorschäden oder Nutzung minderwertiger, beigestellter Teile).Schäden an Anbauteilen: Für Schäden an Anbauteilen, die nicht Gegenstand des Reparaturauftrags sind (z. B. Tachometer, Beleuchtung, Gepäcktaschen, Schlösser), haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Kunde wird gebeten, loses Zubehör vor Beginn der Arbeiten zu entfernen.Haftungsbegrenzung bei Verzug: Schadensersatzansprüche wegen Verzugs sind auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf die Höhe des vereinbarten Netto-Arbeitslohns begrenzt.§ 7 Terminvereinbarung und StornierungVerbindlichkeit: Termine werden nach vorheriger Absprache (telefonisch, per E-Mail oder Messenger) verbindlich vereinbart. Mit der Terminbestätigung durch den Auftragnehmer gilt der Termin als fixiert.Bereitstellung am Einsatzort: Der Kunde stellt sicher, dass das zu wartende Fahrrad zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort frei zugänglich bereitsteht. Der Kunde oder eine bevollmächtigte Person muss zur Übergabe und kurzen Einweisung vor Ort sein.Absagefristen: Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung des Termins durch den Kunden ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt möglich.Ausfallpauschale und vergebliche Anfahrt:a) Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin oder wird dieser weniger als 24 Stunden vorher abgesagt, berechnet der Auftragnehmer eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des voraussichtlichen Auftragswertes, mindestens jedoch 35,00 €. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.b) Kann die Leistung vor Ort nicht erbracht werden, weil der Kunde nicht anzutreffen ist oder das Fahrrad nicht zugänglich ist, wird zusätzlich die volle Anfahrtspauschale gemäß Preisliste in Rechnung gestellt.Verschiebungen durch den Auftragnehmer: Da es sich um eine mobile Tätigkeit handelt, können unvorhersehbare Ereignisse (z. B. extreme Witterung, unvorhersehbare Verkehrsverhältnisse oder technische Defekte am Werkstattwagen) zu Verzögerungen führen. Der Auftragnehmer informiert den Kunden hierüber unverzüglich. Schadensersatzansprüche wegen solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit beruhen.§ 8 Widerrufsrecht für VerbraucherWiderrufsfrist: Bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen haben Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss.Ausübung: Der Widerruf muss mittels eindeutiger Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) erfolgen.Vorzeitiges Erlöschen: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vollständig erbracht wurde und der Kunde bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung verliert.Wertersatz: Wird die Dienstleistung auf Wunsch des Kunden bereits während der Widerrufsfrist begonnen und dann widerrufen, ist der Wert der bis dahin erbrachten Teilleistung zu zahlen.§ 9 DatenschutzErhebung und Speicherung: Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Name, Anschrift für die Anfahrt, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages sowie zur Abrechnung der erbrachten Leistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.Weitergabe an Dienstleister: Zum Zweck der professionellen Auftragsabwicklung bedient sich der Auftragnehmer spezialisierter Drittanbieter (z. B. für die digitale Buchhaltung, Rechnungsstellung, Terminverwaltung oder Zahlungsabwicklung). Eine Weitergabe der Daten an diese Partner erfolgt streng zweckgebunden und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Auftragsverarbeitung.Keine sonstige Weitergabe: Eine darüberhinausgehende Weitergabe der Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.Verweis auf Datenschutzerklärung: Detaillierte Informationen über die eingesetzten Drittanbieter, den Umfang der Datenverarbeitung sowie die Rechte des Kunden (Auskunft, Berichtigung, Löschung) sind der ausführlichen Datenschutzerklärung auf der Website [https://stephans-mobile-fahrradwerkstatt.de/impressum] zu entnehmen.§ 10 SchlussbestimmungenAnwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.Gerichtsstand: Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.Änderungen: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.Stand April 2026
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