Stephan's mobile Fahrradwerkstatt arbeitet transparent und fair. Diese AGB regeln unsere Dienstleistungen, Zahlungsweisen und Haftung in Elsfleth und Umgebung klar und verständlich.
§ 1 Allgemeines. Für alle zwischen dem Anbieter und Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Leistungen umfassen alle Verträge für Wartungs-, Reparatur- und Inspektionsleistungen an mechanischen Fahrradkomponenten. Alle Vereinbarungen, die von den AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. § 2 Auftragserteilung und Vertragsschluss. Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers oder durch die mündliche/schriftliche Beauftragung durch den Kunden zustande. Bei unpräzisen Aufträgen (z.B. „einmal durchchecken“) führt der Auftragnehmer die nach fachmännischem Ermessen notwendigen Arbeiten zur Wiederherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit aus.§ 3 Leistungen und UmfangDer Leistungsumfang umfasst die vereinbarten Wartungs-, Inspektions- und Reparaturarbeiten an mechanischen Komponenten (z.B. Schaltung, Bremsen, Lager).Der Service erfolgt mobil am vom Kunden benannten Standort. Der Kunde stellt sicher, dass der Arbeitsplatz frei zugänglich und für die Arbeiten geeignet ist.§ 4 Preise, Anfahrt und Zahlung (Kleingewerbe)Preiszusammensetzung: Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung aktuellen Preise laut Preisliste. Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) erhoben und folglich auch nicht in den Rechnungen ausgewiesen. Anfahrtskosten: Für die Anfahrt zum Einsatzort wird eine Pauschale gemäß der aktuellen Preisliste oder nach zonaler Entfernung berechnet. Diese Pauschale fällt auch dann an, wenn die Reparatur aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. Fahrrad nicht zugänglich, falsche Angaben zum Defekt), nicht durchgeführt werden kann.Kostenvoranschläge: Kostenvoranschläge sind unverbindliche Schätzungen des Arbeitsaufwands. Sollte sich während der Reparatur herausstellen, dass der Aufwand den Voranschlag um mehr als 15 % überschreitet, wird die Zustimmung des Kunden eingeholt.Fälligkeit und Zahlung: Der Rechnungsbetrag ist unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten vor Ort ohne Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt [Rechnung innerhalb von 14 tagen/ Bar / per EC-Karte / per Echtzeit-Überweisung].Ersatzteile: Erforderliche mechanische Verschleißteile (z. B. Bremszüge, Beläge, Ketten), die im Rahmen der Instandsetzung verbaut werden, werden zum Festpreis ohne Umsatzsteuerausweis berechnet.*Ergänzung zu § 4: Vergütung nach Arbeitswerten (AW)Berechnungsgrundlage: Die Berechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis von Arbeitswerten (AW). Ein Arbeitswert entspricht einer Zeitdauer von 6 Minuten.Branchenstandard: Der Umfang der für die jeweilige Reparatur oder Wartung veranschlagten Arbeitswerte orientiert sich an den unverbindlichen Empfehlungen der Fachverbände (ZIV / BIV / VSF).Stundensatz: Der aktuelle Preis pro Arbeitswert (AW) ist der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers zu entnehmen. Da der Auftragnehmer die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird auf den AW-Preis keine Umsatzsteuer aufgeschlagen. Ergänzung zu § 4: Zuschläge für Sonderzeiten und Notfälle. Sonn- und Feiertage: Für Einsätze, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden an einem Sonn- oder gesetzlichen Feiertag durchgeführt werden, wird zusätzlich zur Vergütung und Anfahrtspauschale eine Sondernutzungspauschale in Höhe von 20,00 € erhoben. Notfallservice: Beauftragt der Kunde eine sofortige Instandsetzung außerhalb der regulär vereinbarten Geschäftszeiten oder mit einer Reaktionszeit von weniger als [z. B. 4 Stunden] („Notfall-Reparatur“), wird eine Notfallpauschale von 20,00 € fällig.Kumulierung: Die Pauschalen für Sonn-/Feiertage und den Notfallservice können nebeneinander anfallen, sofern beide Voraussetzungen erfüllt sind.Hinweispflicht: Der Auftragnehmer weist den Kunden vor der verbindlichen Terminbestätigung auf die anfallenden Sonderpauschalen hin.Kleingewerbe-Hinweis: Auch auf diese Pauschalen wird gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhoben.§ 5 Abnahme, Gewährleistung und ReklamationsfristAbnahmepflicht: Die Abnahme der erbrachten Leistungen erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten durch die Übergabe des Fahrrades an den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad auf die ordnungsgemäße Ausführung der beauftragten Arbeiten sowie auf etwaige offensichtliche Mängel zu prüfen.Funktionsprüfung: Mit der Unterzeichnung des Serviceberichts oder der vorbehaltlosen Bezahlung der Rechnung bestätigt der Kunde die mängelfreie Übernahme und die Durchführung einer gemeinsamen Funktionsprüfung (z. B. Bremstest, Schalttest). Meldung von Mängeln: Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach der Durchführung der Arbeiten, schriftlich (per E-Mail oder Messenger) unter Angabe des Mangels mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vertragsgemäß abgenommen, sofern es sich nicht um verborgene Mängel handelt.Nachbesserungsrecht: Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, hat der Auftragnehmer das Recht auf zweimalige kostenlose Nachbesserung am Standort des Kunden oder nach Absprache. Dem Auftragnehmer ist hierfür eine angemessene Frist einzuräumen. Erlöschen der Gewährleistung: Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein Dritter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers Eingriffe, Veränderungen oder Reparaturversuche an den vom Auftragnehmer bearbeiteten mechanischen Komponenten vornimmt.Verschleiß und Fremdeinwirkung: Natürlicher Verschleiß (z. B. Abnutzung von Bremsbelägen, Ketten oder Reifen nach der Reparatur) sowie Mängel durch unsachgemäße Behandlung, mangelnde Pflege oder Sturzschäden nach der Übergabe sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.Beweislast bei beigestellten Teilen: Bei Mängeln an vom Kunden beigestellten Ersatzteilen (siehe § 10) trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass der Mangel durch die Montageleistung und nicht durch das Bauteil selbst verursacht wurde.§ 6 HaftungUnbeschränkte Haftung: Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.Begrenzte Haftung: Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.Haftungsausschluss für das Umfeld: Der Kunde ist dafür verantwortlich, einen geeigneten und sicheren Standplatz für die Durchführung der Reparatur zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden am Untergrund (z. B. Ölflecken auf empfindlichem Pflaster oder Bodenbelägen), sofern diese trotz fachgerechter Arbeitsweise und Nutzung von Unterlagen entstehen.Obhutspflicht: Während der Reparatur verbleibt das Fahrrad in der Obhut des Kunden (insbesondere bei Arbeiten im öffentlichen Raum oder an frei zugänglichen Orten). Eine Haftung für den Verlust oder Diebstahl des Fahrrades während der Abwesenheit des Kunden ist ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer nicht grob fahrlässig gehandelt hat.Folgeschäden: Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn (z. B. Mietkosten für ein Ersatzrad oder Verdienstausfall durch fehlende Mobilität) ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen.Ergänzung zu § 6: SchadensersatzansprücheBegrenzung auf den Zeitwert: Bei einer Beschädigung des Fahrrades oder einzelner Komponenten durch den Auftragnehmer beschränkt sich der Schadensersatzanspruch auf den Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts. Ein Anspruch auf "Neu für Alt" (Ersatz zum Neupreis eines gebrauchten Teils) ist ausgeschlossen.Mitverschulden des Kunden: Der Schadensersatzanspruch des Kunden ist ausgeschlossen oder gemindert, wenn der Schaden durch ein Mitverschulden des Kunden entstanden ist (z. B. durch falsche Angaben zum Fahrradmodell, Verschweigen von Vorschäden oder Nutzung minderwertiger, beigestellter Teile).Schäden an Anbauteilen: Für Schäden an Anbauteilen, die nicht Gegenstand des Reparaturauftrags sind (z. B. Tachometer, Beleuchtung, Gepäcktaschen, Schlösser), haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Kunde wird gebeten, loses Zubehör vor Beginn der Arbeiten zu entfernen.Verzugsschaden: Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verzugs (z. B. wenn die Reparatur länger dauert als geplant) ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des vereinbarten Rechnungsbetrages für die Arbeitsleistung.§ 7 Terminvereinbarung und StornierungVerbindlichkeit: Termine werden nach vorheriger Absprache (telefonisch, per E-Mail oder Messenger) verbindlich vereinbart. Mit der Terminbestätigung durch den Auftragnehmer gilt der Termin als fixiert.Bereitstellung am Einsatzort: Der Kunde stellt sicher, dass das zu wartende Fahrrad zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort frei zugänglich bereitsteht. Der Kunde oder eine bevollmächtigte Person muss zur Übergabe und kurzen Einweisung vor Ort sein.Absagefristen: Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung des Termins durch den Kunden ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt möglich.Ausfallpauschale und vergebliche Anfahrt:a) Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin oder wird der Termin weniger als 24 Stunden vorher abgesagt, behält sich der Auftragnehmer vor, eine Ausfallpauschale in Höhe von [z. B. 20,00 €] zu berechnen.b) Kann die Leistung vor Ort nicht erbracht werden, weil der Kunde nicht anzutreffen ist oder das Fahrrad nicht zugänglich ist, wird zusätzlich die volle Anfahrtspauschale gemäß Preisliste in Rechnung gestellt.Verschiebungen durch den Auftragnehmer: Da es sich um eine mobile Tätigkeit handelt, können unvorhersehbare Ereignisse (z. B. extreme Witterung, unvorhersehbare Verkehrsverhältnisse oder technische Defekte am Werkstattwagen) zu Verzögerungen führen. Der Auftragnehmer informiert den Kunden hierüber unverzüglich. Schadensersatzansprüche wegen solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit beruhen.§ 7 Widerrufsrecht für VerbraucherWiderrufsbelehrung: Sofern der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. an der Haustür oder am Arbeitsplatz des Kunden) geschlossen wurde, hat der Kunde das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.Ausübung des Widerrufs: Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss informieren.Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.Wertersatz: Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.§ 8 DatenschutzErhebung und Speicherung: Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Name, Anschrift für die Anfahrt, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages sowie zur Abrechnung der erbrachten Leistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.Weitergabe an Dienstleister: Zum Zweck der professionellen Auftragsabwicklung bedient sich der Auftragnehmer spezialisierter Drittanbieter (z. B. für die digitale Buchhaltung, Rechnungsstellung, Terminverwaltung oder Zahlungsabwicklung). Eine Weitergabe der Daten an diese Partner erfolgt streng zweckgebunden und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Auftragsverarbeitung.Keine sonstige Weitergabe: Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.Verweis auf Datenschutzerklärung: Detaillierte Informationen über die eingesetzten Drittanbieter, den Umfang der Datenverarbeitung sowie die Rechte des Kunden (Auskunft, Berichtigung, Löschung) sind der ausführlichen Datenschutzerklärung auf der Website [https://stephans-mobile-fahrradwerkstatt.de/impressum] zu entnehmen.§ 9 SchlussbestimmungenAnwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.Gerichtsstand: Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.Änderungen: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
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